Aktuell Infobrief: VDAK Pressemitteilung der Zahnärztlichen Gesellschaft Beckum

 

Infobrief: VDAK

Aktuelle Informationen nur für Ersatzkassenpatienten in Westfalen - Lippe

 

  1. Vertragsverhandlungen zwischen den VDAK´s und der KZV in Westfalen – Lippe gescheitert.

Die geplante Zahnersatzbehandlung bei Ihnen soll möglichst schnell beginnen.

Hierzu ist es notwendig , den Punktwert für das zahnärztliche Honorar auf dem Heil- und Kostenplan, einzutragen.

Die Höhe des Punktwertes ist zur Zeit nicht sicher, da unterschiedliche Auffassungen zur Gesetzeslage bestehen.

Die Verhandlungen zwischen den Ersatzkrankenkassen (VDAK) und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) in Westfalen-Lippe sind gescheitert

Hintergrund:

Im Jahre 1999 ist durch den Gesetzgeber der Preis für das Zahnersatzhonorar um 5 % für die Dauer eines Jahres abgesenkt worden. Gleichzeitig wurde die Erwachsenenprophlaxe für Kassenpatienten im Gesetz vorgesehen.

Daher gehen viele Zahnärzte nun auf den vereinbarten Punktwert von 1997 bei den Ersatzkassen-Patienten zurück. Die Ersatzkassen haben hierzu eine andere Auffassung

Mit der Behandlung kann es losgehen, wenn die Ersatzkasse den Plan genehmigt. Sollte die Ersatzkasse eine Punktwertänderung vornehmen, beginnen wir natürlich auch mit der Arbeit.

Wichtig ist die Genehmigung. Der Zahnarzt ist mit der Genehmigung in der Lage, die bei Ihnen notwendige Arbeit erledigen zu dürfen.

Sobald die Gesetzeslage gerichtlich geklärt ist, erfahren sie dies über die Medien und natürlich bei Ihrem Zahnarzt. Differenzbeträge, die sich nach endgültiger Klärung der Rechtslage zugunsten der Krankenkassen oder der Zahnärzte ergeben, wird Ihnen der Zahnarzt im gegeben Falles berechnen oder erstatten.

 

  2.  Erwachsenen Individualprohylxe für Krankenkassenversicherte gestrichen

Im Rahmen des Solidaritätsstärkungsgesetzes wurde die Umsetzung der Erwachsenen Individualprohylaxe gestrichen.

Welche Möglichkeit bieten wir in der Individualprohylxe :

Auch hier werden die Zahnärzte Ihnen weiterhin diese wichtige Vorsorge anbieten. Durch eine gute Vorsorge und Pflege kann die Zahngesundheit verbessert werden und der Zahnersatz viel länger halten.

Viele Praxen stellen auch für Kassenpatienten, ein bezahlbares gutes Prophylaxeprogramm zusammen, auch wenn keine Möglichkeit der Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse mehr besteht.

 

----Fragen Sie die Fachleute---

Das Prophylaxepersonal und die Zahnnärzteschaft berät Sie gerne.

Nutzen Sie das Fachwissen des zahnärztlichen Personals und der Zahnärzte bei Ihrem nächsten Besuch in Ihrer Zahnarztpraxis.

Vereinsmitglieder:

 

Praxis Berger, Praxis Binner, Praxis Bolz, Praxis Cebeci, Praxis Deppe, Praxis Franke, Praxis Halubek, Praxis Hartmann, Praxis Jeuken, Praxis Knorn, Praxis Kramer, Praxis Künne, Praxis C. Meyer zur Heide, Praxis U. Meyer zur Heide, Praxis Nolte, Praxis Nüßler, Praxis Pinz, Praxis Quast, Praxis Pollmeier Genderka, Praxis Rosing, Praxis Schlüter, Praxis Schmitz, Praxis Schröder, Praxis Sunderkemper, Praxis Tilch, Praxis Venne, Praxis Vossenberg, Praxis Wasserloos, Praxis Zilius

 

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Zahnärztliche Gesellschaft Beckum 06.04.2000

Der Vorstand

 

Pressemitteilung

Seit Beginn des Jahres sind für Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen einige Änderungen eingetreten. Unter anderem müssen sich jetzt auch Patienten, die nur noch drei eigene Zähne oder weniger haben, einmal im Jahr von ihrem Hauszahnarzt untersuchen lassen. Bis Ende letzten Jahres bekam diese Patientengruppe auch dann den höheren Zuschuß von 65 % zu den Kosten eines Zahnersatzes, wenn sie sich nicht zu der vorgeschriebenen jährlichen Untersuchung bei ihrem Zahnarzt einfanden.

Diese Regelung ist von den Zahnärzten stillschweigend geduldet worden. Inzwischen haben sich jedoch auch die Krankenkassen der Meinung angeschlossen, daß krankhafte Veränderungen im Mundbereich auch bei diesen Patienten möglich sind. Hier wie auch sonst im medizinischen Bereich gilt der Grundsatz: Vorbeugen ist besser (und billiger) als heilen!

Patienten, die nach dem 1. 1. 1980 geboren wurden, bekommen ab sofort wieder den üblichen Zuschuß bei allen Formen des Zahnersatzes.

Neu in die Palette der vorbeugenden Behandlung beim Zahnarzt ist die sogenannte Früherkennungsuntersuchung bei Kindern vom 2 ½ bis zum 6. Lebensjahr aufgenommen worden. Im den Patientenkreis, der als besonders kariesgefährdet gilt, frühzeitig zu erkennen, wurde dieser Untersuchungsbereich neu eingerichtet. Diese Patienten müssen besonders intensiv betreut werden, um ihre Zähne möglichst ein Leben lang zu erhalten.

Bisher schon existierte für die 6 bis 18jährigen Patienten ein Vorsorgeprogramm mit sogenannter Individualprophylaxe. Im Verlauf dieses Programms wird der Zustand der Mundhygiene festgestellt, um mit den Patienten ein möglichst effektives Zahnpflegeprogramm zu erarbeiten. Auch eine Versiegelung der Zahnoberflächen mit einem Kunststofffilm und Fluoridierungsmaßnahmen zur Verminderung des Kariesrisikos können durchgeführt werden.

Sollten Sie zu diesen oder anderen Problemen Fragen haben, dann wenden Sie sich an ihren Zahnarzt. Zusätzlich hat die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe im Münster einen kostenfreien Informationsdienst eingerichtet, den Sie jeden Mittwoch zwischen 15:00 und 19:00 Uhr unter den Rufnummern 0800-5 17 13 17 und

0800-5 17 13 18 erreichen können.

Ihre Zahnärztinnen und Zahnärzte in Beckum und Umgebung

 

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